Glücklicherweise entschied ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (5 zu 4), dass der Scanner eine illegale Durchsuchung im Sinne des Vierten Verfassungszusatzes darstellte und einen Haftbefehl erforderte, den die Polizei nicht erhielt.
Ein Punkt zum Thema Privatsphäre, aber die Regierung wird bald über ein weitaus umstritteneres und gefährlicheres Instrument zur Überwachung dessen verfügen, was in Ihrem Zuhause vor sich geht.
Im Gegensatz zur Wärmebildkamera befindet sich dieses Gerät bereits bei Ihnen zu Hause – und Sie stellen es dort auf.
Wie funktioniert es?
WLAN besteht aus elektromagnetischen Wellen im 2,4- und 5-GHz-Bereich. Es ist dasselbe wie das Licht, das Sie sehen, außer dass es dank seiner viel längeren Wellenlänge Wände durchdringen kann. Ähnlich wie Licht (und Echoortung) werden auch diese Wellen von verschiedenen Oberflächen reflektiert und können bei korrekter Rekonstruktion zur Erstellung eines Bildes verwendet werden.