Laut einem Artikel von Le Point gewann ein Bewohner von Saint-André-le-Puy an der Loire seinen Fall, sein Linky-Messgerät aus seinem Haus zu entfernen, nachdem er Kopfschmerzen und Tinnitus verspürte, sobald es installiert war. Obwohl sich der Betreiber weigerte, den Zähler zu entfernen, ordnete das Gericht von Saint-Étienne an, ihn innerhalb von zwei Monaten durch einen nicht kommunizierenden Zähler zu ersetzen, wobei eine Strafe von 200 Euro pro Verspätungstag verhängt wurde.