Michel-Ange Flori wurde in erster Instanz wegen „öffentlicher Beleidigung“ des Präsidenten der Republik in Berufungsverfahren verurteilt und legte Berufung beim Kassationsgerichtshof ein. Emmanuel Macron und die Gerichte verfolgten ihn bis zur Berufung. Die Verurteilung bewies paradoxerweise die Verdienste von Michel-Ange Flori, da Hitler und Pétain, mit denen Emmanuel Macron verglichen wurde, niemals Kritik zugelassen hätten. Das Kassationsgericht entschied, dass der Humor legal sei. Ein kleiner Schritt in der Rechtsprechung, aber ein großer Schritt für die Meinungsfreiheit.
Eine kurze Erinnerung an die Fakten.