Michel-Ange Flori wurde in erster Instanz und im Berufungsverfahren wegen „öffentlicher Beleidigung“ des Präsidenten der Republik verurteilt und legte Berufung beim Kassationsgericht ein. Emmanuel Macron und die Gerichte verfolgten ihn bis zur Berufung. Die Verurteilung bewies paradoxerweise die Verdienste von Michel-Ange Flori, da Hitler und Pétain, mit denen Emmanuel Macron verglichen wurde, niemals Kritik zugelassen hätten. Das Kassationsgericht entschied, dass der Humor legal sei. Ein kleiner Schritt in der Rechtsprechung, aber ein großer Schritt für die Meinungsfreiheit.